Entwicklung strategischer Handlungskonzepte / Leitfäden

Voraussetzung zur Verhinderung sexualisierter Gewalt ist es, dass Verbände, Einrichtungen und Institutionen intern und öffentlich eine klare Position beziehen. Das kann überzeugend durch die Entwicklung von Ethikrichtlinien oder eines Verhaltenskodex geschehen. Die Ethikrichtlinie setzt Maßstäbe in Einstellungsverfahren und internen Diskussionen. In der Außendarstellung schafft eine solche Ethikrichtlinie einerseits Vertrauen und schreckt andererseits potentielle Täter ab.

Eine weitere präventive Maßnahme ist die Erarbeitung einer Richtlinie für Bewerbungs- und Einstellungsverfahren. Diese Richtlinie kann von der Vorstellung des Verhaltenskodex als Bestandteil des Selbstverständnisses bis hin zu Anlagen zum Arbeitsvertrag reichen, in denen Fürsorgepflichten und Verhaltensweisen und die Konsequenzen von Verstößen dagegen geregelt sind.

Ist der worst case eingetreten und wurde ein Vorwurf gegen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin erhoben, scheint konstruktives Handeln kaum möglich. Die Krise innerhalb der Einrichtung ist vergleichbar mit der Situation in einer Familie nach dem Bekanntwerden eines sexuellen Missbrauchs. Wichtig ist es deshalb, dass jede Organisation bereits vorab ein Konzept entwickelt, das für den Fall eines möglichen Missbrauchs oder eines entsprechenden Verdachts alle erforderlichen Schritte, Abläufe und Verantwortlichkeiten regelt. Im Falle der Krise bleibt so die Handlungsfähigkeit erhalten. Das Schutzkonzept umfasst die Klärung arbeits- und strafrechtlicher Maßnahmen ebenso wie pädagogische Schritte, den Umgang mit Angehörigen und die Öffentlichkeitsarbeit sowie Hilfestellung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Nachsorge.

Ein effektives Compliance-System gewährleistet, dass Verhaltenskodizes eingehalten werden und bietet ein Verfahren an, wie inner- und außerhalb der Einrichtung mit Verstößen umgegangen wird. Als Teil der Philosophie der Einrichtung nach außen transportiert verschafft ein solches Konzept Ihrer Einrichtung einen glaubwürdigen Eindruck von Integrität.

Wir erarbeiten mit Ihnen -auf Ihre Einrichtung und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten-

  • eine Ethikrichtlinie oder einen Verhaltenskodex
  • eine Strategie für Personalauswahl und Bewerbungsverfahren
  • ein umfassendes Handlungskonzept für den Fall einer sexualisierten Grenzüberschreitung
  • ein Compliance-System

Ergänzend bieten wir Schulungen an, die das erarbeitete Konzept in Ihrer Einrichtung oder Organisation implementieren.