Fortbildungen und Schulungen haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und Verbänden müssen die Anzeichen sexualisierter Gewalt erkennen und mit einer entsprechender Vermutung umgehen können. Hierzu gehört ein sensibler Umgang mit den Betroffenen ebenso wie Fairness gegenüber den Kollegen und Kolleginnen.

Ebenso wenig darf unüberlegt aufgeklärt, aufgedeckt und ermittelt werden. Anforderungen einer eventuellen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung oder strafrechtlichen Verfolgung müssen berücksichtigt werden.

Bei Hinweisen auf einen möglichen sexualisierten Übergriff muss Jede und Jeder eine Entscheidung treffen. Auch Nichtstun und Ignorieren des Hinweises ist eine Entscheidung.

 

Unsere Schulungen umfassen folgende Themenschwerpunkte:

  • Was sind sexualisierte Grenzüberschreitungen - was ist juristisch sexuelle Belästigung/sexueller Missbrauch/sexuelle Nötigung?
  • Was sind Anzeichen sexualisierter Gewalt?
  • Welche Strategien wenden Täter/Täterinnen an?
  • Wie spreche ich es an, wenn ich sexualisierte Grenzverletzungen vermute?
  • Besteht eine Anzeigepflicht?
  • Welchen Risiken setze ich mich aus, wenn sich die Vermutung als unbegründet herausstellt?
  • Was sind die Folgen einer Strafanzeige?
  • Welchen Einfluss können Befragungen der/des Geschädigten auf ein Strafverfahren haben?
  • Wer hat ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht?
  • Welchen datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen wir?

Weitere Themen können gern individuell abgesprochen und auf die Bedürfnisse der Einrichtung zugeschnitten werden.