Für Fachkräfte, die mit Betroffenen sexualisierter Gewalt arbeiten

Fachkräfte, die im Rahmen ihrer Arbeit schwerpunktmäßig oder punktuell mit Betroffenen sexualisierter Gewalt in Berührung kommen, sind in der einen oder anderen Weise auch mit rechtlichen Überlegungen konfrontiert. Das kann die rechtliche Relevanz des eigenen Handelns betreffen oder Fragestellungen der Betroffenen zum Ablauf oder Inhalt eines Strafverfahrens.
Wenn nur geringe Kenntnisse über das Strafverfahren bestehen, kann dies zu unbegründeten Ängsten oder aber zu unerfüllbaren Hoffnungen und Erwartungen führen. Die juristische Denkweise und Sprache unterscheidet sich in vielem deutlich von der therapeutischen, pädagogischen oder sozialarbeiterischen Herangehensweise. Ein Strafverfahren muss nicht immer eine möglichst zu vermeidende Belastung darstellen, sondern kann auch eine Chance bieten, die „Opferrolle" zu verlassen, das Selbstbewusstsein zu stärken und die Ordnung wiederherzustellen. Eine strafrechtliche Verurteilung ist an hohe juristische Voraussetzungen geknüpft. Ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung bedeuten oft nicht, dass die Vorwürfe falsch waren. Eigenes Handeln zum Schutz der Betroffenen darf deshalb nicht von einer Verurteilung abhängig gemacht werden.

Wir führen Fortbildungen zum Thema "Rechtliche Fragen" bei sexualisierter Gewalt durch. Unser Angebot richtet sich an alle, die in der sozialen Arbeit, in pädagogischen oder therapeutischen Berufen tätig sind.

Wir helfen Ihnen, die Möglichkeiten und auch die Belastungen eines Strafverfahrens bei sexualisierter Gewalt besser einzuschätzen und kritische Punkte zu erkennen.

Themen sind unter anderem:

  • Was ist überhaupt strafbar? Wo existieren Graubereiche?
  • Welche Belastungen, aber auch Chancen birgt ein Strafverfahren für die Betroffenen?
  • Wie läuft ein Strafverfahren konkret ab?
  • Welche Rechte haben Verletzte in Strafverfahren und wie sind diese durchsetzbar?
  • Was kann ein Einschalten der Polizei bewirken?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wenn sexualisierte Gewalt vermutet wird?
  • Gibt es Handlungspflichten?
  • Wie können sich therapeutische Intervention und laufendes Strafverfahren gegenseitig behindern oder auch ergänzen?
  • Welche rechtlichen Interventionsmöglichkeiten gibt es jenseits eines Strafverfahrens (familien- und jugendhilferechtliche Maßnahmen, Schutzanordnungen, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, Schmerzensgeld und Schadensersatz)

Gerne erstellen wir auch ein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.