Fortbildung für Leitungskräfte und Trägerverantwortliche

Leitungskräfte stehen in besonderer Verantwortung, sexualisierte Grenzverletzungen in ihrer Einrichtung zu verhindern. Eine vermutete Grenzüberschreitung muss abgeklärt und einem konkreten Vorwurf gegen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin muss nachgegangen werden. Leitungskräfte haben dabei Sorge zu tragen für

  • die unmittelbar Betroffenen
  • alle anderen Kinder und Jugendlichen
  • die Angehörigen
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • den Beschuldigten/die Beschuldigte
  • die Wahrnehmung der Einrichtung in der Öffentlichkeit.

 

Wir bieten Fortbildung zu

  • zu präventiven Möglichkeiten (Einstellungsverfahren, Beschwerdemanagement ...)
  • arbeits-, straf- sowie kinder- und jugendhilferechtlichen Rahmenbedingungen und Reaktionsmöglichkeiten bei einer erforderlichen Intervention